DS_Kosten.jpg

„Wir geben Ihnen gern Transparenz über die Kosten“

Pflegekosten

Der Leistungskatalog des Sozialgesetzbuches (SGB XI) ist Basis für die Berechnung der Pflege- und Betreuungskosten. Den individuellen Aufwand pro Patient/-in rechnet der beauftragte ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab. Die Leistungen der Behandlungspflege reguliert der Pflegedienst direkt mit der Krankenkasse.

Wir freuen uns über Ihr Interesse und beraten Sie gern umfassend.